Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien

 

Die Zeitschrift für Theologie und Philosophie (ZTP) verfolgt das Ziel, durch systematische Studien die theologische und philosophische Forschung zu fördern. Sie publiziert herausragende deutsch- und englischsprachige Abhandlungen und Buchbesprechungen. Dabei wird auf die Befolgung höchster ethischer Standards geachtet, die im Folgenden aufgelistet sind.

Pflichten der Schriftleiter

Die Schriftleiter entscheiden darüber, welche Abhandlungen in der ZTP veröffentlicht werden. Bei der Beurteilung der eingereichten Manuskripte dürfen ausschließlich wissenschaftliche Kriterien angewendet werden.

Die Schriftleiter dürfen Manuskripte direkt ablehnen, wenn sie der inhaltlichen und wissenschaftlichen Ausrichtung der ZTP nicht entsprechen oder rechtliche Normen hinsichtlich Plagiarismus, Ghostwriting oder Urheberschaft verletzen.

Die Beurteilung der eingereichten Abhandlungen nehmen die Schriftleiter auf der Basis von zwei doppelblind erzeugten Gutachten vor, die sie zuvor in Auftrag gegeben haben. Das Votum der beiden Gutachten ist für die Schriftleitung bindend, sofern die Güte der Gutachten außer Frage steht. Fällt eines der beiden Gutachten negativ aus, indem es auf „Ablehnung“ votiert, dann ist von der Schriftleitung ein weiteres, drittes Gutachten einzuholen, dessen Votum den Ausschlag über Annahme oder Ablehnung eines Manuskripts gibt.

Gutachter:innen werden von den Schriftleitern ausschließlich nach Kompetenzkriterien ausgewählt und angefragt. Die Schriftleiter achten darauf, dass die wechselseitige Anonymität von Autor:innen und Gutachter:innen immer gewahrt bleibt.

Die Schriftleiter sollen jeglichen Interessenkonflikten entgegenwirken.

Wird ein Manuskript abgelehnt, dürfen die Schriftleiter Passagen daraus nicht ohne schriftliche Zustimmung der Autor:innen für andere Zwecke verwenden.

Die Schriftleiter dürfen keine Informationen über eingereichte Texte an Dritte weitergeben, außer an Gutachter:innen, Lektor:innen und den Zeitschrift-Manager, soweit es für den Publikationsprozess erforderlich ist.

Pflichten der Gutachter:innen

Die Gutachten dienen dem Zweck, die Publikationswürdigkeit eines Manuskripts festzustellen, und geben dazu der Schriftleitung ein klares und begründetes Votum zur Annahme oder Ablehnung einer eingereichten Abhandlung. Als aussagekräftige und kritische Stellungnahmen helfen sie auch den Autor:innen, ihre Texte zu verbessern.

Gutachter:innen sollen möglichst bald nach Anfrage mitteilen, ob sie die Begutachtung übernehmen und in der genannten Zeit fertigstellen können.

Angefragte Gutachter:innen sollen es ablehnen, ein Gutachten zu verfassen, wenn es Interessenkonflikte gibt oder die Anonymität der Autor:innen nicht gegeben ist.

Die Gutachten sollen sachlich verfasst sein, Kritik soll konstruktiv, verständlich und nachvollziehbar formuliert sein. Auf relevante Literatur, die nicht zitiert wurde, soll hingewiesen werden, Plagiatsverdacht und Urheberrechtsverletzungen sollen den Schriftleitern gemeldet werden.

Die Gutachter:innen haben mit den Texten vertraulich umzugehen und dürfen darin vorgetragene Ideen oder Argumente nicht zu eigenen Zwecken verwenden.

Pflichten der Autor:innen

Als Autor:innen gelten nur jene Personen, die erhebliche inhaltliche Beiträge zum Artikel geleistet haben.

Autor:innen dürfen nur eigene Originaltexte einreichen. Sie dürfen nicht ein und dasselbe Manuskript zugleich der ZTP und anderen Zeitschriften anbieten.

Autor:innen sollen ihre Forschungen redlich darstellen. Sie sollen die Forschungsliteratur angeben, die sie für die Erarbeitung ihres Beitrags verwendet haben. Plagiarismus ist strengstens verboten.

Autor:innen sollen die mit dem Abfassen einer Abhandlung verbundenen Quellen der Finanzierung und Unterstützung angeben.

Die Autor:innen sind dazu verpflichtet, Veränderungen, die in den Gutachten empfohlen wurden, zu berücksichtigen und bis zu dem von den Schriftleitern festgelegten Termin einzuarbeiten.

Weitere Informationen für Autoren befinden sich unter Richtlinien für Autor:innen.

Korrektur und Zurückziehen von Artikeln

Korrektur und Zurückziehung von Artikeln

Kleinere Veränderungen (Tippfehler, Kommas etc.) werden in der Online Version ausgebessert.

Stellt sich heraus, dass Autor:innen in einem veröffentlichten Artikel einen Fehler gemacht haben, wird ein Corrigendum verwendet.

Stellt sich heraus, dass die Zeitschrift einen Fehler gemacht hat, wird ein Erratum verwendet.

Corrigenda und Errata werden in die Online Version der Artikel eingefügt. In der gedruckten Ausgabe erfolgt die Korrektur durch Einlagen.

Zurückziehung eines Artikels: Zurückgezogen werden nur Artikel, die erhebliche Plagiate oder unethische Forschung enthalten. Solche Artikel werden aus der Online-Version der Zeitschrift entfernt und dort mit einer Begründung der Zurückziehung vermerkt, ihre Zurückziehung wird in der gedruckten Ausgabe der Zeitschrift ebenfalls mit Begründung bekannt gegeben.